Fixe Kosten sind in ihrer absoluten Höhe unabhängig von der Leistung. Der Kostenanteil je Erzeugnis sinkt mit steigender Erzeugnisanzahl. Dieser Sachverhalt wird als Degressionswirkung der fixen Kosten bezeichnet.
Zu den fixen Kosten gehören: Abschreibung, Gehälter, Zeitlöhne, Leasinggebühren, Mieten, Pachten, Mindestbeiträge oder -gebühren u. a.
Diese Kosten bleiben nur innerhalb bestimmter Leistungsbereiche unverändert. Soll ein größerer Warenumsatz erreicht werden, so ist dies mit einer Veränderung der Produktionsbedingung verbunden. Dann können Kostensprünge auftreten, die eine bestimmte Mindest- bzw. Leistungsproduktionssteigerung erforderlich machen. In verschiedenen Investitionsvarianten können dann die erforderlichen Investitionen gegenüber gestellt werden. Bei der Gesamtkostenbetrachtung sind die variablen Kosten einzubeziehen.
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