Gemeinkosten auch Geschäftskosten, entstehen dem Unternehmen allein aus dem Betrieb des Gewerbes (Verwaltung). Sie sind in ihrer Höhe vom Geschäftsumfang abhängig und werden in der Kalkulation daher als Prozentsatz der Herstellungskosten berücksichtigt.
Gemeinkosten ist der Sammelbegriff aller Kostenarten, die einem Kostenträger nur mit Hilfe von Zuschlägen zugerechnet werden können, zum Beispiel Hilfslöhne, Hilfs-Betriebsstoffe, Miete für Geschäftsräume, Werbekosten, Betriebssteuern, Abschreibung auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Schuldzinsen.
Kalkulationen, die als Sondereinzelkosten (zum Beispiel besondere Versandkosten) ausgewiesen sind, gehen nicht ein.
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