Es ist eine Vorkalkulation durchzuführen, welchen Gewinn bzw. Verlust sie bei der gesamten Aufwendung erzielen. Hierbei ist immer zu achten, dass eine angemessene Liquiditätsreserve vorhanden ist. Welchen Gewinn bei welchem Umsatz erreicht werden kann, lässt sich grob auch anhand branchenüblicher Umsatzrenditen ermitteln. Zum Beispiel für den Handel veröffentlicht das Institut für Handelsforschung an der Universität Köln entsprechende Vergleichsdaten. Die Kammern sollten auch über entsprechende Daten verfügen.
Gewinn = Erlös - Aufwendungen
A) Erlöse | |
Warenerlöse | 500 000,- |
Zinserträge | 600,- |
a.o. Erträge | 1 500,- |
B) Aufwendungen | |
Wareneinsatz | 300 000,- |
Personal | 60 000,- |
LKW/PKW | 38 000,- |
Werbung | 300,- |
Büro | 1 025,- |
Telefon | 500,- |
Miete für Geschäftsräume | 9 600,- |
Umlage für IHK | 120,- |
Versicherung | 438,- |
Rechts- und Beratungsaufwand | 2 530,- |
Schadensfälle | 350,- |
Gründungskosten | 890,- |
Abschreibung | 8 000,- |
C)Gewinn | 80 347,- |
Von dem Gewinn muss dann je nach Unternehmensform die
entrichtet werden.
Damit Sie als Selbstständiger auf mehr als nur auf Ihre Kosten kommen, ist eine fundierte Rentabilitätsvorschau vor der Existenzgründung unerlässlich. Sie sollte mindestens die ersten drei Geschäftsjahre umfassen. Denn das dritte Jahr ist besonders kritisch, weil Sie dann in der Regel bei zinsgünstigen Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen mit der Tilgung beginnen müssen und der Schuldendienst somit Ihre Kosten sprunghaft ansteigen lässt.
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