Als Kostenarten bezeichnet man nach der Art des Verzehrs an Gütern und Diensten unterteilte Gesamtkosten. Wichtige Arten sind:
In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten eines Zeitabschnittes in zweckmäßiger Gliederung erfasst. Sie bildet die erste Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die erforderlichen Kostenwerte für die Vorkalkulation, Nachkalkulation, Kostenkontrolle und Ergebnisermittlung zur Verfügung zu stellen.
© Baubetriebswirtschaft | Tipps Bauen | Impressum | Datenschutzerklärung 1/2021