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Nachtragskalkulation - Baubetriebswirtschaft

Sind zusätzliche Leistungen erforderlich, die nicht vertraglich vereinbart wurden, oder entstehen längere Vorhaltezeiten von Geräten, so werden in der Nachkalkulation die Kosten für die Aufstellung des Nachtragsangebotes ermittelt. Müssen Arbeiten bereits vor der Erteilung eines Nachtragsauftrages ausgeführt werden, so ist nach der VOB das grundsätzliche Einverständnis (schriftlich) des Bauherrn kurzfristig einzuholen.



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