Nachunternehmerkosten sind Kosten für in sich abgeschlossene Leistungen, die nicht vom Hauptunternehmer ausgeführt werden und für die der Nachunternehmer die volle Gewährleistung übernimmt. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausbauarbeiten bei schlüsselfertigen Bauten. Beim Hauptunternehmer verbleiben im Wesentlichen die Bauleitungsaufgaben. In der Kalkulation können daher die Beträge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn geringer angesetzt werden.
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