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Erschließungskosten - Baubetriebswirtschaft

Erschließungsanlagen, für die Beitragspflicht besteht, sind:

Die Beitragspflicht ist eine öffentliche Last, die im Grundbuch nicht vermerkt wird. Die Höhe der Erschließungsbeiträge erfährt man durch eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Gemeinde.

Nicht zu den Erschließungsanlagen gehören dagegen, zum Beispiel die Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser. Diese Anschlusskosten werden von den Energieanbietern gesondert in Rechnung gestellt.

Auch diese Anschlusskosten müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.



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