Urteile über ökonomische Werte sind rational zu erklärende Feststellungen über den Gebrauchswert, den Tauschwert oder den Ertragswert von Gütern. Diese Feststellungen führen in der Regel zu einer Bezifferung des zu bewertenden Objekts in Geldeinheiten. Der ökonomische Wert ist eine Folge der Unbegrenztheit der menschlichen Bedürfnisse und der Knappheit der Güter, die zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Güter, die fähig sind, ein Bedürfnis zu decken, besitzen einen Gebrauchswert. Sind sie nicht in unbegrenzter Menge vorhanden, so kann man sie gegen andere, ebenfalls knappe Güter eintauschen, das heißt, sie haben aufgrund ihres Gebrauchswertes und ihrer Knappheit einen Tauschwert, der sich in Geldeinheiten als Marktpreis ausdrückt. Knappe Güter, die in der Lage sind, einen Ertrag abzuwerfen (zum Beispiel Grund und Boden), besitzen ebenfalls einen Tauschwert (Preis), der sich als Ertragswert aus dem Tauschwert der erzielten Erträge ableitet. Die Bezifferung erfolgt als Bildung von Marktpreisen durch das Zusammentreffen einer Vielzahl von Einzelentscheidungen. [1]
Quelle:
[1] Günter Wöhe; Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Verlag Franz Vahlen München 17. Aufl. 1990, S.1036
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