Sie entstehen durch den Betrieb einer Baustelle, sie können jedoch einer Position des Leistungsverzeichnisses nicht direkt zugerechnet werden. Die Gemeinkosten werden daher nicht bei einer Position erfasst, sondern getrennt ermittelt und Teilleistungen mit Hilfe eines Zuschlages zugeordnet. Um die Abhängigkeit der Kosten von der Bauzeit zu erkennen, sollten die Gemeinkosten getrennt nach einmaligen Kosten und zeitabhängigen Kosten erfasst werden.
© Baubetriebswirtschaft | Tipps Bauen | Impressum | Datenschutzerklärung 1/2021