Wenn Sie ein neues Haus beziehen wollen und dies aufgrund diverser Mängel nicht möglich ist, ist das nicht nur ärgerlich. Denn in der Regel kommt im Anschluss auch eine Vielzahl möglicher Kosten auf Sie zu, die mit der Beseitigung dieser Mängel einhergeht. Was Sie in diesem Fall bei der Wahl des richtigen Anwalts (weitersuchen) und beim weiteren Vorgehen beachten sollten, erfahren Sie hier.
Zunächst einmal ist es essentiell für das weitere Vorgehen, dass Mängel, sobald Sie Ihnen auffallen, unverzüglich protokolliert werden. Am besten untersuchen Sie den Bau noch vor Einzug auf solche Mängel. Denn nur so kann im Nachhinein mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nicht Sie selbst für die Mängel verantwortlich sind. Nach Abnahme der Arbeit steht Ihnen im Falle eines Baus oder einer Sanierung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über den Zeitraum von bis zu Fünf Jahren eine Gewährleistung zu, weshalb Sie sich in diesem Zeitraum vermehrt auf die Suche nach Fehlern begeben sollten, auch wenn Ihnen vor der eigentlich Abnahme noch keine Fehler aufgefallen sind.
Zunächst ist dem zuständigen Bauunternehmen jedoch die Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen. Erfahrungsgemäß erkennen einige Bauunternehmer eine vorgelegte Rüge jedoch nicht an und verweigern eine Nacherfüllung. In diesem Fall stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten. Für die meisten Bauherren stellt das jedoch ein eher unliebsames Vorgehen dar. Stattdessen stellt die Beseitigung der Mängel die gängigere Methode dar. Hierbei werden die Fehler zunächst auf eigene Faust oder mit Hilfe eines dritten Unternehmens beseitigt und die anfallenden Kosten dem jeweiligen Bauunternehmen in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus kann eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz eingefordert werden. In diesem Rahmen bietet sich aber vor allem das Einschalten eines Anwalts an. Dieser sollte über Erfahrung im Baurecht verfügen, um Sie optimal bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bauunternehmen zu unterstützen. Häufig ist es auch so, dass zunächst einmal ermittelt werden muss, ob nach Kaufvertrag überhaupt ein Mangel vorliegt. Auch hier ist ein Anwalt hilfreich, da nur die wenigsten Privatpersonen über ausreichende rechtliche Kompetenzen verfügen.
Sie sehen also, dass es unerlässlich ist, direkt vor Abnahme des Baus diesen auf mögliche Fehler zu überprüfen und unverzüglich beim entsprechenden Bauunternehmen anzumelden. Um sicherzustellen, dass auf Grundlage dieser Fehler rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, empfiehlt es sich, einen kompetenten Anwalt einzuschalten. Dieser sollte auf jeden Fall über Erfahrung in diesem Bereich verfügen, um Sie auch beim weiteren Vorgehen unterstützen zu können.