Zahlen Sie Ihre Rechnungen unmittelbar nach Zahlungseingang, erhalten Sie einen Preisnachlass. Die Preisreduzierung wird auch Skonto genannt. Es gibt hierfür zwar keine gesetzliche Vorgabe, allerdings räumen viele Unternehmen ihren Kunden Skonto auf den eigentlichen Rechnungsbetrag ein. Dabei handelt es sich meistens um Geschäftskunden.
Doch ist die Inanspruchnahme des Skontos immer sinnvoll? Und was passiert, wenn jemand unberechtigt Skonto beansprucht? Über die aktuelle Rechtslage sollten Sie sich stets bei einem Rechtsanwalt oder auf flegl-rechtsanwaelte.de informieren.
Sicherlich haben Sie schon häufig auf Rechnungen von Unternehmen folgenden Hinweis gelesen: "Innerhalb von 7 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto." Dieser Hinweis räumt Ihnen Skonto auf den Rechnungsbetrag ein. Das bedeutet, wenn Sie innerhalb von sieben Tagen die Rechnung begleichen, können Sie zwei Prozent des Preises für sich behalten. Zahlen Sie jedoch innerhalb von acht bis 30 Tagen, müssen Sie den vollen Preis begleichen. Zahlen Sie noch später, fallen Verzugszinsen an oder Sie müssen die Kosten für Mahnungen etc. tragen.
Im Gegensatz zum Rabatt, welcher mengenbedingt ist, ist das Skonto zeitbedingt. Die Einräumung eines Skontos ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Skonti werden oftmals von Lieferanten zur Förderung des Absatzes eingesetzt, da der Kunde meistens erst mit gekauften Gütern über Zahlungsmittel verfügt. Solche Skonti sind für manche Branchen üblich, so kann es für einige Unternehmen ein wirtschaftlicher Nachteil sein, wenn sie kein Skonto gewähren.
Was passiert, wenn ein Kunde Skonto abzieht, obwohl er die Frist nicht eingehalten hat? In diesem Fall hat das Unternehmen Anspruch auf das fehlende Geld. Sogar ein Anspruch auf Verzugszinsen ist möglich, wenn der fehlende Betrag nicht innerhalb des Zeitraumes bis zum Zahlungsziel beglichen wird. Wird dieser Zeitraum nur um ein bis zwei Tage überschritten, sollten Sie abwägen, ob es sich lohnt auf das Recht zu bestehen oder ob Sie aus Kulanz handeln. Denn möglicherweise könnten Sie dadurch auch einen Kunden verlieren.
Begleicht ein Kunde eine Rechnung nicht innerhalb des festgesetzten Zeitraumes, gerät dieser automatisch in Verzug. Der Verzug tritt für Geschäftskunden nach gesetzlicher Regelung 30 Tage nach Fälligkeit ein, für Verbraucher muss diese Frist gesondert ausgewiesen werden, sonst kann der Verzug erst nach einer Mahnung eintreten. Als Gläubiger können Sie jeden Tag des Verzugs Verzugszinsen verlangen. Diese Verzugszinsen orientieren sich am Basiszinssatz. Bei Geschäftskunden können sogar Verzugszinsen gefordert werden, die neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Bei Verbrauchern allerdings nur bis zu fünf Prozentpunkte.